Göttinger NoG20-Soli-Newsletter #8

In diesem Newsletter geben wir euch wieder einen Überblick über die laufenden Prozesse in Hamburg, vor allem mit Blick auf den Beginn des ersten Prozesses im Zusammenhang mit der Elbchaussee am 18. Dezember. Bei den zur Verhandlung stehenden Vorwürfen geht es übrigens nur ums ‚dabei gewesen sein‘, konkrete Straftaten werden lediglich einem der fünf Angeklagten vorgeworfen. Ansonsten gibt’s nen Überblick über die Entwicklungen im Zusammenhang mit der G20-Repression sowohl in Göttingen als auch bundesweit. Und wir werfen noch einmal einen Blick auf die Proteste während des G20-Gipfels in Argentinien.

Viel Spaß beim Lesen!

 

G20-Gipfel 2018 in Buenos Aires

Am 30.11.2018, dem ersten Tag des Gipfels, haben in Buenos Aires 50.000 Menschen gegen die Politik der G20 und ihren Gipfel demonstriert. Die große Demonstration bildete den Abschluss der Protestwoche mit Veranstaltungen, politischen Aktionen und einem Gegengipfel.
G20-Gipfel in Buenos Aires, taz
Die Mittelklasse blieb zuhause, nd
Hier der Bericht einer Aktivistin in der taz. Außerdem schildert hier die Journalistin Carolina Balderrama die Situation kritischer Journalist*innen in Argentinien.
Einen Eindruck der Demo gibt es bei graswurzel.tv. Und hier einige Bilder.

 

Prozesse

In den letzten Newslettern haben wir uns zu den Prozessverläufen recht kurzgefasst. Zwischenzeitlich ist einiges passiert. Hier nun ein Update zu den wichtigsten Ereignissen.

Der Berner Aktivist Max wurde Mitte November zu 7 Monaten auf zwei Jahre Bewährung verurteilt. Tatvorwurf ist einmal mehr ein vermeintlicher Flaschenwurf. Anfang September ist er im Zuge der G20 Öffentlichkeitsfahndung in Köln festgenommen worden und befand sich bis Prozessende in Untersuchungshaft. Einen Kurzbericht über die Festnahme sowie die Haftbedingungen findet ihr hier.

Christians Berufungsverfahren geht weiter. Ursprünglich zu 3,5 Jahren Haft vom Hardliner Krieten verurteilt, ist der Prozess in der zweiten Instanz weiterhin im Gange. Die zuletzt eingebrachten Videobeweise geben nix her, Flaschenwürfe sind nicht erkennbar und dennoch meldet die Prozessbeobachtung einen starken Willen zur Bestätigung des ersten Urteils. Einzig das Strafmaß ist niedriger angesetzt als ursprünglich. Christian sitzt damit immer noch in Haft.

Auch Robins Verurteilung zu 90 Tagessätzen wegen angeblicher Körperverletzung wird im Berufungsverfahren neu verhandelt. Trotz inhaltsleerer Aussagen der Polizisten sah die Richterin die Tat als bewiesen an. Berichte der Prozessbeobachter*innen legen dar, dass es dem vermeintlich von Gewalt betroffenen Polizisten lediglich möglich war, irgendetwas am Hinterkopf gefühlt zu haben. Der tatbezeugende Polizist konnte im weiteren Verlauf Widersprüchlichkeiten aus den Zeugenaussagen korrigieren und nahm Vorschläge der Richterin zum „Tathergang“ gerne an. Die Aktivistin erkennt dieses haarsträubende Urteil nicht an. Die Staatsanwaltschaft hat übrigens ebenfalls Berufung eingelegt. Sie erhofft sich im zweiten Prozess ein härteres Strafmaß. Die Verhandlungstermine stehen noch nicht fest.

Und damit nicht genug in punkto Berufung: Der Bremer Aktivist Patrick, der in erster Instanz frei gesprochen wurde, muss ab Januar ebenfalls im Berufungsverfahren wieder vor Gericht erscheinen.

Der Prozess gegen drei Berliner Aktivist*innen ist Anfang November gegen Auflagen eingestellt worden. Zur Erinnerung: Lucy, Lieke und Paul wurden während des G20 von Zivilpolizisten zusammengeschlagen und getrennt voneinander verschleppt. Ursprünglicher Tatvorwurf war schwerer Landfriedensbruch mit Mordabsicht, der allerdings korrigiert werden musste, nachdem sich eine Zeugin bei der Polizei meldete, die die brutale Entführung eines Aktivisten beobachtet hatte. Letztlich begann die Verhandlung mit dem Vorwurf der versuchten Sachbeschädigung und Widerstands. Das unerwartete Ende des Prozesses steht im Zusammenhang mit der massiven Prozessbegleitung durch die Polizei, die ihre Mitarbeiter*innen sowohl offen als auch in Zivil in den Gerichtssaal abordnete. Nach wenigen Verhandlungstagen, in denen hauptsächlich die internen Abläufe des PK 21 diskutiert wurden, handelten die Anwält*innen einen Deal für die Betroffenen aus. Bedingung zur Einstellung des Verfahrens ist das Verfassen eines Zweizeilers, in dem sie sich nicht gegen die Vorwürfe aussprechen und eine Zahlung von 1500 Euro. Im Gegenzug ist keine Revision möglich und die Kosten für den Prozess werden aus der Staatskasse bezahlt. Eine ausführliche Begründung findet ihr hier oder hörbar als Radiobericht.

 

Erster Elbchaussee-Prozess

Am 18.12. begann der Prozess gegen fünf Menschen, denen die Anwesenheit an der Elbchaussee am Morgen des 7. Juli 2017 vorgeworfen wird. Zu den Betroffenen zählen die vier Personen aus Frankfurt M./Offenbach, die im Zuge der Hausdurchsuchungen im Juni festgenommen wurden sowie ein französischer Aktivist. Drei Personen sitzen seit Monaten in U-Haft. Schon vor Verhandlungsbeginn ist die Linie der Verfolgungsbehörden glasklar: Höchststrafen für alle Angeklagten und damit die Durchsetzung des politischen Willens um jeden Preis. Die Staatsanwaltschaft erwirkte im Vorfeld nicht nur die völlig absurde Aufrechterhaltung der U-Haft für zwei der Kriminalisierten, sie stellte darüber hinaus auch noch einen Befangenheitsantrag gegen das Richter*innengremium, welches die U-Haft in erster Instanz gegen strenge Auflagen aussetzte. Der Antrag wurde übrigens abgelehnt. Erste Berichte, die sich den rechtlichen sowie politischen Konsequenzen dieses Prozesses annehmen findet ihr hier:
Solidarität mit den Frankfurter G20-Gefangenen!, unitedwestand
Dabei gewesen sein ist alles, taz
Als Halil K. und Can N. den Saal betreten wird es laut, Welt

Erste Prozessbeobachtungen gibt es auch zum Weiterlesen:
G20-Prozess zum „Elbchaussee-Komplex“, unitedwestand
Rote Hilfe ffm
Hamburger Linie bei twitter
Keine Rechtsgrundlage, jungeWelt
Große Anspannung im Gerichtsaal, FAZ
Traumatisiert im Villenviertel, Spiegel online
G20-Randale an der Elbchaussee: Prozessbeginn, NDR

Der zweite vollständige Prozesstag endete mit einem Skandal, da die Richterin auf Antrag der Staatsanwaltschaft die Öffentlichkeit für die weiteren Verhandlungstage ausschloss. Begründet wird dieser Ausschluss explizit mit der den Angeklagten gegenüber gezeigten Solidarität, die nach Auffassung der Richterin „erziehungsschädlich“ sei, u. a. aufgrund der Empfehlung zur Aussageverweigerung durch die Rote Hilfe.
Ausschluss der Öffentlichkeit vom Prozess, United we Stand
G20-Prozess ohne Presse, taz

Ob dieser Ausschluss bestand hat, zeigt sich beim nächsten Prozesstag. Aufgrund eines Formfehlers muss der Aussschluss der Öffentlichkeit neu verhandelt werden.
Was das für eine mögliche Mobilisierung aus Göttingen bedeutet, können wir gerade noch nicht sagen.

Nächster Verhandlungstermin ist der 15. Januar. Insgesamt 30 Termine bis Mai 2019 stehen bereits.

Zur Situation im Untersuchungsknast Holstenglacis hier ein Bericht über Loïcs Haftbedingungen. Dort sind übrigens auch kurdische Aktivisten*innen inhaftiert. Für alle Kriminalisierten gab es am 22.12. eine Solikundgebung vor dem Knast.

Seit der Inhaftierung wird für eine breite Unterstützung der Kriminalisierten mobilisiert. Aus Frankfurt gab es eine gemeinsame Busanreise zur Prozessbegleitung. Unterstützung kann vieles sein, schließt euch also gerne an!
Solidemo in Frankfurt, Rote Hilfe ffm
Redebeitrag zu den G20-Gefangenen auf der Knastkundgebung am 24.11.2018 vor dem UG Holstenglacis, unitedwestand

Auch aus Göttingen wird der Prozess solidarisch begleitet. Am 16. Februar wird es eine Soli-Party im JuZI für die Angeklagten geben. Außerdem rufen wir dazu auf, einen Prozesstag in Hamburg solidarisch zu begleiten. Achtet auf Ankündigungen!

Eine andere Form der Prozessbegleitung gab es sowohl in Berlin als auch in Hamburg: Knastprofiteur angegriffen – Solidarität mit den Angeklagten im Elbchaussee-Verfahren
Im Namen des lodernden Feuers – Solidarität mit den Gefangenen nach Hamburg!
Angriff auf Amtsgericht Hamburg-Harburg – Solidarität mit den Elbchaussee 5

 

Sonstige Verfahren

Während des Gipfels wurde Lola Diaz von Polizist*innen schwer verletzt. Sie und ihr Anwalt versuchen nun, eine Anklage der Täter zu erwirken. Das wäre die erste. Mehr als die Hälfte der Ermittlungsverfahren gegen Beamt*innen wurden bereist eingestellt, es kam bisher zu keiner einzigen Anklage.

Das eineinhalbjährige Verfahren wegen „Terrorverdacht“ bzw. „Vorbereitungen einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat“ gegen drei Menschen aus Mecklenburg-Vorpommern wurde im Dezember eingestellt. Hat wohl doch nicht geklappt, das hinzukonstruieren.

Es ist erneut die Rechtswidrigkeit von Festnahmen während NoG20 festgestellt worden, wobei die Rechtskräftigkeit des Urteils noch nicht feststeht.
G20-Knast-Schikane war illegal, taz

 

Göttingen

Wir haben bereits nach den Razzien im Juni 2018 darüber berichtet, dass eine Person aus dem Kreis der NoG20 Kriminalisierten nachweislich während der Gipfelproteste außer Landes war. Ihm wurde schwere Körperverletzung vorgeworfen. Identifiziert wurde er durch  Göttinger Staatsschützer*innen, was wieder einmal Aufschluss über die unglaubliche Polizeiarbeit gegen linke Aktivistas gibt. Das Verfahren ist nun endlich eingestellt worden.

Nicht zuletzt wurde das Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung im Amt gegen Angehörige der Braunschweiger BFE bei der Demo am 9.12.17 eingestellt, trotz vorhandenem Videomitschnitt. Bei einer Protestdemo, nach den Razzien mit No G20 Bezug in Göttingen, griff die BFE prügelnd in die Demospitze ein. Dabei wurde ein Demoordner brutal in Gewahrsam genommen. Eine offizielle Beschwerde ist eingereicht

Dass neben den ganzen Cops, Tabos und Zivis auch unzählige verdeckte Ermittler*innen sowie V-Leute um den Gipfel aktiv waren, zeigt sich einmal mehr am Beispiel der kürzlich in Göttingen enttarnten V-Person des niedersächsischen Verfassungsschutzes, Gerrit Greimann.

 

Öffentlichkeitsfahndung, die Vierte

Die bereits angekündigte vierte Öffentlichkeitsfahndung der Ermittlungsgruppe Schwarzer Block kam diesmal ganz ohne Angabe von Tatvorwürfen aus. Es reicht offenbar „G20“ drüber zu schreiben und damit ist alles gesagt. Die BILD (link dient zu Anschauungszwecken, ihr ahnt, wohin er führt …) hat wieder fleißig mit nach den „Chaoten“ gesucht, irgendwen muss man ja an den Pranger stellen.
Reaktionen auf die erste G20-Öffentlichkeitsfahndung und viel Kritik könnt ihr in unserem Newsletter #1 nachlesen.

Und nicht die Hinweise zum Umgang mit solchen Fahndungen vergessen, falls ihr euch die Bilder angucken wollt!

Über die umstrittene Nutzung einer Gesichtserkennungssoftware durch die Soko Schwarzer Block haben wir schon mehrfach berichtet, auch über die massive Kritik des Hamburger Datenschutzbeauftragten Caspar daran. Der Aufforderung, die unrechtmäßigen, biometrischen Datensammlungen zu vernichten, ist die Polizei allerdings nicht nachgekommen. Nun hat Caspar gegenüber dem Innensenator (Verbote-Grote) rechtsverbindlich angeordnet, dass die Polizei die, im Rahmen der Ermittlungen aufgebaute, biometrische Referenzdatenbank löschen muss. Die Innenbehörde hat einen Monat Zeit und kann prüfen, Klage zu erheben oder der Anordnung Folge leisten. Caspar ordnet Löschung biometrischer Fahndungsdaten an, heise online
Interview mit J. Caspar: „Einstieg in die absolute Kontrolle“, taz

 

Razzien auch im Oktober und November

Zu erneuten Razzien kam es sowohl Ende Oktober in der Nähe von Madrid, Spanien als auch am 20.11.2018 in Deutschland. Dabei ließ die Ermittlungsgruppe Schwarzer Block fünf Wohnungen in Hamburg und eine in Lüneburg durchsuchen und beschlagnahmte erneut haufenweise Handys, Computer und Datenträger.

Die Wege, die die deutsche Polizei geht, um im Ausland ermitteln, razzen und festnehmen zu können, werden in folgendem Artikel beleuchtet:
Der lange Arm der Repression, barrikade.info

Die ersten Ermittlungsverfahren, die Grundlage für die bundesweiten Razzien im Dezember 2017 waren, werden offenbar eingestellt. Hier eine gute Einordnung zur Einstellung eines der Verfahren in Stuttgart:
Der Rammbock als Rohrkrepierer, kontext

 

Vermischtes

Der G20-Protest schafft Arbeitsplätze – nicht viele, nur ein paar, aber immerhin. Die Hamburger Sozialbehörde sucht Mitarbeitende im „Referat Protestbewegungen“, das nach dem G20-Gipfel in Hamburg mit dem Ziel der „Gewaltprävention“ gegründet worden ist. Genauer soll es um die Themenbereiche „Prävention von linker Militanz und Prävention gewaltbereiter und distanzloser Jugendlicher und Jungerwachsener“ gehen. Klingt komisch, isses auch. Verstehen sich bestimmt gut mit „FoDEx“ und der „Fachstelle linke Militanz“ des Göttinger Instituts für Demokratieforschung …

Im November ist ein weiteres Buch über die NoG20-Proteste in Hamburg erschienen: Das war der Gipfel. Hier findet ihr den Mitschnitt einer Lesung zum Erscheinen des Buches.

Das Institut für Protest- und Bewegungsforschung hat sich auf seiner Jahrestagung 2018 unter anderem mit der Frage nach den sozialen Bedingungen, die den polizeilichen Umgang mit Protesten prägen, beschäftigt.
Einheit und Varianz im polizeilichen Umgang mit Gipfelprotesten, ipb
 

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