Zum bevorstehenden Ende des Elbchaussee-Prozesses

Drei Jahre nach dem G20-Gipfel in Hamburg sollen am 10. Juli 2020 die Urteile im Elbchaussee-Prozess fallen. Nachdem über 18 Monate unter Ausschluss der Öffentlichkeit gegen fünf Genossen verhandelt wurde, wird der Prozess mit einer Erklärung von Loic und den Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Anwält*innen ab dem 17.6. wieder öffentlich. Die Absurdität des ganzen Schauspiels wird vor dem Hintergrund deutlich, dass vier der fünf Angeklagten keine eigenhändige Straftat vorgeworfen wird. Sie sollen also exemplarisch bestraft werden: als Rache für den verpatzen Gipfel und mit der Hoffnung, andere Aktivist*innen abzuschrecken.

Wir waren 2017 in Hamburg um gemeinsam mit Genoss*innen aus der ganzen Welt ein Zeichen zu setzen gegen den Gipfel der Herrschenden. Es ging um Alternativen zur kapitalistischen, rassistischen und patriarchalen Politik und darum, gemeinsam solidarisch zu handeln. Bei dem Prozess um die Demo in der Elbchaussee soll genau das kriminalisiert werden. Das Urteil soll einschüchtern und es soll Menschen davon abhalten, die herrschende Politik weiterhin konsequent aus einer linken Perspektive in Frage zu stellen. Das dafür benutze Konstrukt, die Demonstration in der Elbchaussee nicht als eine solche zu werten, macht es möglich, die fünf Genossen für die reine Anwesenheit im Umfeld der Demo zu bestrafen (siehe Hintergrund „Die Demo, die keine sein darf“).

Das Urteil hat allerdings noch weitreichendere Bedeutung:
Es wird einen Präzedenzfall für alle noch kommenden G20-Prozesse schaffen, aber auch weit darüber hinaus. Wenn Menschen permanent mit einer Verurteilung rechnen müssen, sobald sie an einer Demonstration teilnehmen, wird das die Bedingungen für Protest in Deutschland grundlegend verändern.

Der Rondenbarg-Komplex

Der Elbchausseeprozess ist nicht der einzige Prozess nach dem Gipfel in Hamburg, bei dem das Konstrukt der „psychischen Beihilfe“ auf Demonstrationen angewendet werden soll und Menschen fürs „dabei gewesen sein“ vor Gericht gezerrt werden. Auch bei den Prozessen um die Demonstration am Rondenbarg wird es genau darum gehen. Der Demonstrationszug während des Gipfels wurde von der Polizei massiv angegriffen. Viele Demonstrant*innen wurden schwer verletzt und über 60 Menschen im Anschluss festgenommen. Um diesen gewalttätigen Polizeieinsatz im Nachhinein zu rechtfertigen, sollen nach fast drei Jahren voraussichtlich über 100 Personen vor Gericht gestellt werden – einige davon aus Göttingen.

Schon 2017/18 wurde in diesem Zusammenhang gegen Fabio aus Italien u.a. wegen schweren Landfriedensbruchs verhandelt, obwohl auch ihm keine individuellen Straftaten vorgeworfen werden. Grundlage war hier ebenfalls die Behauptung, es habe sich am Rondenbarg nicht um eine politische Demonstration gehandelt, sondern um eine Gruppe, die sich „zu Gewalt verabredet“ habe. Damit würde auch hier die bloße Anwesenheit für eine Verurteilung ausreichen. Der Prozess scheiterte Anfang 2018 aus formalen Gründen.

Die kommenden Rondenbarg-Prozesse sollen in Gruppen von bis zu 19 Angeklagten verhandelt werden. Erste Anklageschriften wurden Ende 2019 verschickt, konkrete Verhandlungstermine sind aber noch nicht angesetzt. Die Vorwürfe umfassen unter anderem gemeinschaftlichen schweren Landfriedensbruch, tätlichen Angriff auf Vollstreckungsbeamte, versuchte schwere Körperverletzung, Sachbeschädigung und Bildung bewaffneter Banden – wie gesagt unabhängig von individuellen Tatvorwürfen. Im Raum steht die Androhung mehrjähriger Haftstrafen. Damit wird gezielt ein massives Angstszenario gegen möglichst viele Menschen aufgebaut, um sie einzuschüchtern und andere Menschen von der Teilnahme an zukünftigen Protesten abzuschrecken.

Selbst wenn es bei den Anklagen nicht zu einer Verurteilung kommt, stellt der Prozessablauf schon eine Form von Schikane und Bestrafung von linkem politischen Engagement dar. Es ist – vor allem bei dem ersten der geplanten Gruppenprozesse – von einer Prozessdauer von mindestens einem Jahr bei wöchentlichen Prozessterminen auszugehen. Die ständigen Fahrten zu den Gerichtsterminen nach Hamburg machen es unmöglich, den Schulabschluss, das Studium, die Ausbildung oder das Lohnarbeitsverhältnis wie geplant fortzuführen. Damit werden nicht nur bewusst die Perspektiven der Betroffenen zerstört, sondern offensichtlich hofft das Gericht damit schon vor Prozessbeginn die Angst der Betroffenen zu schüren und eine Entsolidarisierung und Spaltung der Angeklagten zu erreichen.

Darüber hinaus muss davon ausgegangen werden, dass mindestens einer der Gruppenprozesse nach Jugendstrafrecht verhandelt wird. Auch dieser Prozess soll in Hamburg stattfinden und nicht, wie bei Jugendstrafrecht üblich, am jeweiligen Wohnort. Außerdem kommt für die jungen Angeklagten hinzu, dass der Prozess (wie bei der Elbchaussee) eventuell unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet. Dies bedeutet nicht nur, dass eine solidarische Begleitung der Angeklagten im Gerichtssaal unterbunden wird, sondern auch, dass hier gegebenenfalls Fakten geschaffen werden können, ohne dass die Öffentlichkeit einen Einblick darin hat.

Schon der Elbchaussee-Prozess hat gezeigt, wie wichtig eine kritische Beobachtung ist, wenn hinter verschlossenen Türen durch die Schaffung eines Präzedenzfalles massive Einschränkungen von Freiheitsrechten vorgenommen werden. Deshalb werden wir auch die kommenden Prozesse genau beobachten und solidarisch begleiten, ohne dass wir uns dabei in ihre Kategorien von friedlich und nicht-friedlich spalten lassen!

Wir werden uns immer wieder das Recht nehmen, für unsere Ziele mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln auf die Straße zu gehen!

Freiheit für alle politischen Gefangen!
Freisprüche im Elbchaussee-Prozess!
Einstellung aller weiteren G20-Verfahren!

 

Hintergrund: Die Demonstration, die keine sein darf

Wenn wir uns jetzt mit der Argumentation von Staatsanwaltschaft und Gericht beschäftigen, dann nicht, weil wir den staatlichen Normen von legal und illegal eine tiefere Bedeutung beimessen oder die Notwendigkeit politischer Proteste daran ausrichten wollen. Vielmehr tritt auch in den juristischen Konstruktionen die politische Dimension des Elbchaussee-Prozesses deutlich zutage.

Vier der fünf Angeklagten im Elbchaussee-Prozess werden keine individuellen Straftaten vorgeworfen. Um ihnen trotzdem in Form einer Kollektivschuld für die Demo in der Elbchaussee eins rein zu würgen, bezieht sich die Staatsanwaltschaft in ihrer Anklage auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs vom Mai 2017. Hier wurde eine verabredete Schlägerei zwischen Fans zweier Fußballmannschaften verhandelt. Das Gericht wertete in diesem Fall das „ostentative Mitmarschieren“, also ein bewusst herausforderndes Mitlaufen in einer Gruppe, als psychische Beihilfe für die gewalttätigen Hooligans und bejahte eine Strafbarkeit. Allerdings wird in der Urteilsbegründung explizit betont, dass die verhandelte Situation nicht mit der politischen Motivation bei einer Demonstration zu vergleichen und das Urteil dementsprechend nicht übertragbar ist.

Die Staatsanwaltschaft kann sich jetzt also nur auf dieses Urteil beziehen, wenn die Demonstration in der Elbchaussee nicht als solche gewertet wird. In einem Rechtsgespräch am 6.11.19 deutet das Gericht bereits an, auch dieser Argumentation der Staatsanwaltschaft folgen zu wollen.

Damit wird ein weiteres Mal versucht, den Protesten um den G20-Gipfel ihren politischen Charakter abzusprechen. Wir waren in Hamburg aus Gründen – und würden es wieder tun! Wir wehren uns gegen den Versuch, über eine Entpolitisierung eine kollektive Haftung für Demonstrationen zu konstruieren und die unterschiedlichen Protestformen in „gut“ und „böse“ zu spalten. Dem Versuch, über die drakonische Bestrafung einzelner eine ganze Bewegung einzuschüchtern, setzen wir unsere Solidarität entgegen. Unsere Solidarität gilt allen Beteiligten und von Repression Betroffenen, egal was sie nach den Anschuldigungen vor Gericht gemacht haben sollen. Solidarität ist unteilbar!

 

Dass das zu erwartende Urteil die Bedingungen, unter denen in Deutschland protestiert werden kann, weiter verschlechtert, ist sicher kein Zufall. Es muss in einer Reihe mit zahlreichen Verschärfungen der letzten Jahre gesehen werden.

Zum Beispiel hat sich die Bundespolizei im Oktober 2019 klammheimlich und versteckt in einer Gebührenordnung weitere Instrumentarien „gebastelt“ Menschen zu drangsalieren, die ihnen nicht in den Kram passen. Ab sofort können polizeiliche Willkürmaßnahmen der Bundespolizei den Betroffenen auch noch in Rechnung gestellt werden. So schlagen Personalienfeststellung oder Platzverweis am Rande einer Demonstration schnell mit dreistelligen Summen zu Buche und halten, so vermutlich die Hoffnung der „Freunde & Helfer“, von einem Demobesuch ab.

Zahlreiche Länder haben die Überarbeitung ihrer Polizeigesetze für eine Verschärfung und die Einschränkung von Bürger*innenrechten genutzt. In leicht unterschiedlichen Nuancen wird die Polizei mit deutlich mehr Befugnissen ausgestattet und zum Beispiel der Einsatz von Überwachnungsmaßnahmen oder die elektronische Gesichtserkennung sehr pauschal erlaubt. Durch eine Verlagerung des Aufgabenbereichs von der Aufklärung zur Verhinderung von Straftaten wird der polizeilichen Willkür die Tür noch weiter aufgehalten, ist es ihr doch in Zukunft schon bei sehr schwammig formulierten Verdachtsmomenten erlaubt, aktiv zu werden. Und wen die Polizei im Zweifel „verdächtig“ findet, wissen wir nicht erst seit dem Bekanntwerden von rechtsextremen Strukturen im Polizeiapparat.

Schon im Mai 2017, also noch rechtzeitig vor dem Gipfel in Hamburg wurde die Strafe für den Tatbestand des „Tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte“ massiv verschärft und mit einer Mindeststrafe von drei Monaten Gefängnis belegt. Wie der sogenannte „Widerstand“ war dieser Vorwurf schon vor der Verschärfung unter Polizist*innen sehr beliebt. So reicht doch in der Regel ein bisschen Phantasie und die Absprache mit ein oder zwei Kolleg*innen aus, um alle, die sich prügelnden Polizist*innen auf einer Demo nicht ehrfurchtsvoll vor die Füße werfen, vor Gericht zu zerren. In der Folge sahen sich zahlreiche Menschen, nicht nur bei G20-Prozessen, mit Vorstrafe und Knastandrohung konfrontiert.

Und nicht zuletzt ist der bundesweite #leaveNoOnebehind-Aktionstag Anfang April 2020 ein gutes Beispiel für die „eigenwillige“ Auslegung von Vorschriften durch die Polizei. In zahlreichen Städten wurde unter Beachtung der Corona-Abstandsregeln und Schutzmaßnahmen gegen die Zustände an den europäischen Außengrenzen protestiert. Bundesweit relativ einheitlich (z.B. in Göttingen, Berlin, Frankfurt oder Lüneburg) wurden die Aktionen von der Polizei angegriffen. Aktivist*innen wurden zur Personalienfeststellung von mehreren Polizist*innen eng umlagert oder sogar mit vollem Körpereinsatz zu Boden gebracht. Dabei trugen die Beamt*innen durchgehend keinen Mund-Nasenschutz und respektierten weder gegenüber den Aktivist*innen noch untereinander irgendwelche Abstandsregeln. Enge entstand also erst durch die Polizeieinsätze. Ganz offensichtlich ging es also nicht, wie behauptet um Infektionsschutzmaßnahmen, sondern nur um einen Vorwand unliebsamen Protest von der Straße zu prügeln.

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Terror in der Ausländerbehörde?! Gemeinsames Statement zu der Debatte um den Brand in der Ausländerbehörde

Auch wir haben das Gemeinsame Statement zu der Debatte um den Brand in der Ausländerbehörde unterschrieben und dokumentieren es im Folgenden:

Terror in der Ausländerbehörde?! Gemeinsames Statement zu der Debatte um den Brand in der Ausländerbehörde

Im November 2019 haben Unbekannte in Göttingen einen Brandanschlag auf die Ausländerbehörde verübt. In einem Bekenner*innenschreiben wird die Ausländerbehörde kritisiert, da diese für Abschiebungen und Ausgrenzungen verantwortlich ist. Wir als politische Gruppen, die seit langem die Politik der Ausländerbehörde als rassistische Staatspolitik kritisieren, wenden uns jetzt einige Monate später mit einem gemeinsamen Statement gegen die in der Debatte vorherrschende Selbst-inszenierung der Ausländerbehörde als „Service-Behörde“ und gegen die Gleichsetzung des Brandanschlages mit dem faschistischen Terror mordender Neonazis. Während Polizei, Stadtrat und Oberbürgermeister von linkem „Terror“ reden, wollen wir dringend von rassistischer, staatlicher Politik sprechen.

Keine Gleichsetzung von links und rechts!

Der Göttinger Polizeipräsident Uwe Lührig nutzt den Brandanschlag schon im November 2019, um von „Linksterrorismus“ zu schwadronieren. Auch der Göttinger Oberbürgermeister Rolf-Georg Köhler (SPD) vergleicht in seiner Rede vor der Verwaltung im Dezember 2019 den Brandanschlag mit rechtem Terror in Deutschland. Wörtlich setzt Köhler den Sachschaden im Amtshaus mit dem bewussten und gewollten Gefährden von Menschenleben durch das Anzünden von Geflüchtetenwohnheimen gleich. Eine zehnköpfige Sonderkommission zur Ermittlung wurde von der Polizei schnell eingerichtet. Die Ermittlungen wurden an die Bundesanwaltschaft übergeben, die sich u.a. mit dem NSU beschäftigt hat.

Die Gleichsetzung eines Sachschadens mit den Morden des NSU und Terrorplänen von Neonazis, Soldat*innen, Mitarbeiter*innen des Verfassungsschutzes und Polizist*innen relativieren rechte Terrornetzwerke samt staatlicher Unterstützung und Verwicklungen darin. Durch diese Äußerungen werden migrantische Menschenleben relativiert. Die Äußerungen und Vorgehensweisen zeigen, dass Politiker*innen wie Köhler gemeinsam mit der Göttinger Polizei gegen Linke, die Sachschäden begehen, viel schneller vorgehen, als gegen Neonazis, die migrantische Menschenleben gefährden.

Nein zu diesem Service!

Die Ausländerbehörde war nach dem Brand für kurze Zeit nicht arbeitsfähig. Oberbürgermeister Köhler, aber auch der Chef der Göttinger Ausländerbehörde Joachim Rogge, reagieren auf den Brand mit weiterer Schikane gegen diejenigen, die von ihrer Behörde abhängig sind: So wird Menschen die Vergabe von Visa für Familienangehörige verwehrt oder Visaverlängerungen für den Besuch im Ausland nicht ausgestellt. Darüber hinaus drohte Herr Rogge im Januar 2020 im Göttinger Tageblatt Geflüchteten damit, dass durch den Brand Duldungen nicht verlängert werden könnten, was Menschen in die Illegalität drängen würde. Die Ausländerbehörde inszeniert sich dabei als Behörde, die zwischenzeitlich ihrem „Service“ nicht mehr nachkommen konnte.

In der Ausländerbehörde werden jedoch keine an „Kund*innen“ orientierten „Serviceleistungen“ durchgeführt. Im Gegenteil werden Menschen ohne deutschen Pass auf Grund des repressiven, deutschen Ausländerrechts dazu gezwungen, regelmäßig diesen Ort aufzusuchen. Die Ausländerbehörde entscheidet, ob jemand bleiben darf. Dies bedeutet, beständig unter der Bedrohung zu leben, von den Mitarbeitenden der Ausländerbehörde die Lebensgrundlage entzogen zu bekommen. Die Ausländerbehörde setzt Sonderregelungen für Menschen ohne deutschen Pass in die Realität um. Diese Behörde ist Teil des staatlichen Rassismus, der systematisch Menschen anhand von Kategorien der Staatsbürger*innenschaft sortiert, ausgrenzt, ihren Alltag terrorisiert und Ungleichheiten schafft. Dabei werden Menschen nach Herkunftsland unterschiedlich behandelt, worin sich eine koloniale Kontinuität zeigt.

Neben dieser alltäglichen psychischen Gewalt besteht der „Service“ der Ausländerbehörde in der Umsetzung massiver, physischer Gewalt gegen Geflüchtete. Die Mitarbeitenden der Ausländerbehörde sind für die Entscheidung verantwortlich, entweder eine Duldung zu verlängern oder eine Abschiebung einzuleiten. Die Ausländerbehörde trifft dafür Absprachen mit Landeskriminalamt und der Polizei, die vermummt und bewaffnet Menschen nachts überfallartig aus dem Schlaf reißen, um sie in Länder zu verschleppen, in denen sie nicht sicher sind, beispielsweise weil dort mit deutschen Waffen Kriege geführt werden oder weil die Industriepolitik des globalen Nordens die Lebensgrundlage dort zerstört. Die Ausländerbehörde Göttingen ist zum Beispiel verantwortlich für einen nächtlichen Überfall im Oktober 2019 auf eine Göttinger Familie, bei dem mitten in der Nacht plötzlich ohne Vorankündigung die Haustür von der Polizei zertrümmert wurde, um eine Person aus der Wohnung zu holen – was zum Glück nicht gelang. Die Göttinger Ausländerbehörde trägt eine Mitschuld an dem Mord an Gani Rama, der in Pristina im Juli 2019 zu Tode geprügelt wurde, nachdem die Göttinger Ausländerbehörde ihn in den Kosovo abschob.

Die Organisation von Abschiebungen als „Service“ für Geflüchtete zu beschreiben, leugnet die systematische Gewalt, die tagtäglich in diesen Räumen stattfindet!

Respekt?!

Etwa eine Woche nach dem Brandanschlag auf das Amtshaus versammelten sich ca. 400 städtische Mitarbeitende, von Angestellten der Ausländerbehörde und dem Jobcenter bis hin zu Entsorgungsbetrieben und der Feuerwehr, unter dem Motto „Respekt!“ vor dem Neuen Rathaus.

Aber um Respekt wofür ging es dabei eigentlich? Um Respekt für die Würde und die gleichen Rechte – wie beispielsweise Bewegungsfreiheit – von allen Menschen, unabhängig von nationalstaatlichen Einteilungen?

Oder doch eher um Respekt für die Ausführung rassistischer Gesetze? Respekt für die Verfügungsgewalt darüber, ob Menschen nachts aus ihren Betten gerissen und verschleppt werden, weil sie zufällig nicht mit dem „richtigen“ Pass geboren wurden? Respekt dafür, nur Anweisungen zu befolgen und „seinen Job“ zu machen?

Laut Oberbürgermeister Köhler waren alle städtischen Mitarbeiter*innen dazu aufgefordert, sich solidarisch mit den Angestellten der Ausländerbehörde zu zeigen und gemeinsame Betroffenheit zur Schau zu stellen. Dabei ist die Arbeit in der Ausländerbehörde eben nicht das Gleiche wie die Arbeit bei den Entsorgungsbetrieben oder bei der Feuerwehr! Die Gleichsetzungen, die Köhler in seiner Rede macht, sind gefährlich. Sowohl die Gleichsetzung von sämtlichen städtischen Beschäftigten als auch die von rechts und links, die tödliche Anschläge wie den jüngsten in Hanau erschreckend relativiert.

Respekt bedeutet Bleiberecht und gleiche Rechte für alle Menschen. Respekt bedeutet auch, Menschen nicht abzuschieben!

Der Rassismus in den Köpfen und in staatlichen Strukturen muss endlich aktiv angegangen werden! Rechte Netzwerke in staatlichen Institutionen müssen aufgeklärt werden! Geistige Brandstifter*innen sind auch jene, die repressive Migrationsgesetze verabschieden und Abschiebungen anordnen. Kein weiterer Mord! Keine weitere Abschiebung!

Antifaschistische Linke International
Basisedemokratische Linke
BIPoc-Kollektiv
Bündnis gegen Abschiebung
Café Kollektiv Kabale
DerRoteFaden
Ende Gelände Göttingen
f.antifa
Freie Arbeiter*innen Union Göttingen
[femko]
GHG
NoG20-Soligruppe Göttingen
OM10
redical M
Trans*Beratung Göttingen
Yallah?!-Team

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Göttinger NoG20-Soli-Newsletter #10 (Teil 1)

Unser letzter Newsletter ist schon eine ganze Weile her, seitdem ist einiges passiert. Beispielsweise wurden direkt nach unserem solidarischen Sommerfest, am Gipfel-Jahrestag drei Menschen in Hamburg von der Parkbank weg festgenommen und der geplanten Brandstiftung beschuldigt, zwei von ihnen sitzen immer noch in Untersuchungshaft. Der Elbchausseeprozess läuft in aller Absurdität weiter, aber zumindest wurde Loic im Dezember unter Auflagen aus dem Knast entlassen. Und die Rondenbargprozesse werden voraussichtlich in diesem Jahr starten, im Herbst 2019 sind Anklageschriften an ca. 30 Aktivist*innen rausgegangen. Wie bereits mehrfach erwähnt, wurden auch Göttinger Genoss*innen bei der Demonstration am Rondenbarg festgenommen.

Außerdem wird die Klage gegen das „Vereinsverbot“ von linksunten.indymedia am Mittwoch, den 29.1. in Leipzig verhandelt und es wird zu einer Demo am Tag (i) aufgerufen. Also auf nach Leipzig am 25.1.!
Und, psst, ein Archiv von linksunten ist seit Mitte Januar online!

Wir werden uns in diesem Newsletter auf die Entwicklungen in den laufenden und anstehenden Prozessen konzentrieren. Es gibt noch einiges mehr zu berichten, aber dazu dann beim nächsten Mal!

 

Rondenbarg-Prozesse

Wir erinnern uns: am ersten Tag des G20-Gipfels in Hamburg wurde ein Demonstrationszug am Rondenbarg von der Polizei angegriffen, viele Demonstrierende schwer verletzt und über 60 Menschen festgenommen und in die GeSa verschleppt. Um diesen Polizeieinsatz zu rechtfertigen, wird händeringend versucht, möglichst viele Aktivist*innen zu kriminalisieren. Dies lief bereits beim ersten Prozess in diesem Zusammenhang, gegen unseren Genossen Fabio aus Italien, eher schlecht. Da die Richterin in Mutterschutz gegangen ist, müsste sein Prozess neu aufgerollt werden, um ihn zu einer Verurteilung zu bringen. Eine Zusammenfassung von Fabios Prozess findet ihr hier.

In diesem Jahr sollen nun die Massenprozesse gegen insgesamt bis zu 100 Aktivist*innen starten. Anfang September 2019 wurde 19 jungen Gipfelgegner*innen eine umfangreiche Anklageschrift zugesandt. [Alle waren damals 21 Jahre oder jünger und gelten damit als Jugendliche bzw. Heranwachsende.] Geplant ist, sie alle gemeinsam vor der Jugendkammer des Landgerichts Hamburg unter Ausschluss der Öffentlichkeit anzuklagen.  In diesem Zusammenhang soll auch Fabios Prozess nun neu aufgerollt werden. Dass der Prozess mit voraussichtlich mind. einem Prozesstag pro Woche und einem Jahr Dauer in Hamburg stattfindet und nicht, wie bei Jugendstrafrecht üblich, am jeweiligen Wohnort, bedeutet einen massiven Eingriff für die Jugendlichen. Damit wird den Betroffenen ein regelmäßiger Schulbesuch oder die Durchführung einer Ausbildung für die Dauer des Prozesses unmöglich gemacht. Darüber hinaus bedeutet der Ausschluss der Öffentlichkeit, dass die solidarische Begleitung der Angeklagten im Gerichtssaal unterbunden wird und dass hier Fakten geschaffen werden können, ohne dass die Öffentlichkeit einen Einblick darin hat.
Anfang Oktober erhielten dann noch 11 weitere Aktivist*innen, die nach Erwachsenenstrafrecht verfolgt werden, ebenfalls eine Anklageschrift.

Wie auch im Elbchausseeprozess beruhen die Anklagen darauf, dabei gewesen zu sein, konkrete Handlungen werden den Einzelnen nicht zur Last gelegt. Sollte diese Strategie Erfolg haben, wäre es dem Staat jederzeit möglich, für noch so kleine Vorfälle eine gesamte Demonstration zu verfolgen und zu kriminalisieren. Es geht bei den Prozessen in Hamburg also nicht nur um mögliche Strafen für unsere Genoss*innen, sondern auch um die grundsätzliche Verschärfung der Bedingungen unter denen wir auf die Straße gehen.

Gemeinschaftlicher Widerstand! – Bundesweite Kampagne gegen Repression

Gemeinschaftlicher Widerstand

 

Elbchaussee-Prozess

Im Elbchauseeprozess ist seit dem Newsletter #9 im Sommer zu berichten, dass etliche Hauseigentümer*innen, Unternehmer*innen etc. gefühlt endlos über ihre schrecklichen Erfahrungen mit Sachbeschädigungen berichteten, ganz viele Videso geschaut und wahllos weitere Zeug*innenaussagen von der Polizei mit wenig Inhalt wiederholt wurden. Der Prozess wird sich wohl bis Ende April diesen Jahres ziehen.

Für eine detaillierte Einordnung des Prozesses verweisen wir auf unsere letzten Newsletter sowie folgende Links:
Kein Verlass auf Polizeiakten, nd
Transmitter 0419, fsk

Über United we stand gibt es wie immer detaillierte Prozessberichte:
Prozessbericht-elbchaussee-vom-29-07-2019-und-30-07-2019
Prozessbericht-zum-34-tag-im-elbchaussee-prozess
Prozessbericht-elbchaussee-19-9-19
Prozessbericht-elbchaussee-20-09-19-25-09-19
Prozessbericht -elbchaussee-23-10-19-und-30-10-19

Für den Ausgang des Prozesses war das Anfang November stattfindende „Rechtsgespräch“ bislang der richtungweisende Teil der Verhandlungen. Anhand der Berichte wird deutlich, dass die Richter*innenkammer die Versammlung der rund 200 Menschen nicht als Demonstrationszug bewerten wird. Gleichzeitig wird den fünf Angeklagten eine Billigung der Schäden zugerechnet. Ein gemeinsamer gefasster großer Zerstörungsplan sei nicht zu erkennen. Uneinigkeit besteht für die Richter*innen hauptsächlich in der Bewertung des Verlassens der Versammlung sowie bei der Frage nach einer Mitschuld an den angezeigten Körperverletzungen. Alles in allem gibt diese Voreinschätzung der Prozessführenden wenig Hoffnung auf einen Freispruch der Aktivist*innen.
Elbchaussee-Prozess:Kurzbericht vom 6.11.19, unitedwestand
Zum rechtsgespräch am 6.11.19, unitedwestand

Speziell zu Loic ist zu berichten, dass er zum Ende des Jahres, nach fast anderthalb Jahren U-Haft unter Auflagen entlassen worden ist. Beiträge hierzu und eine persönliche Stellungnahme findet ihr unter den angegebenen Links:
Loics Bericht: Die Mauern niederreißen, die den Knast von der Außenwelt trennen
Elbchaussee-Randale: Letzter U-Häftling frei, NDR
Kampagne #libertepourloic
Radiointerview zu Loic, freie-radios.net

 

Die Drei von der Parkbank

In der Nacht auf den 8.7.2019 wurden drei Genoss*innen in einem Park in Hamburg-Eimsbüttel von der Parkbank weg festgenommen und daraufhin mehrere Wohnungen durchsucht. Seitdem sitzen zwei von ihnen in Holstenglacis in U-Haft, die dritte Person kam gegen Auflagen raus. Ihnen wird laut Presse die Vorbereitung einer Brandstiftung im Zusammenhang mit dem Jahrestag der Krawalle gegen den G20-Gipfel 2017 in Hamburg vorgeworfen. Die Ermittlungen werden von der Generalstaatsanwaltschaft geführt.

Derweil wird in der Springer-Presse gefeiert, dass es gelungen sei, einen „Anführer“ und „Strippenzieher“ der linken Szene gefasst zu haben. Das ist wohl der springende Punkt in diesem Verfahren, es muss jetzt also auch was rumkommen für die Ermittlungsbehörden. Und sicherlich wird dieses Verfahren und die damit zusammenhängenden Ermittlungen genutzt, um möglichst viel über alle möglichen Menschen herauszufinden. Passt also auf euch auf!
So gab es am 09.10.19 bei der dritten Beschuldigten erneut eine Hausdurchsuchung, um an Schriftproben der Gefährtin zu gelangen. Im Zuge der Razzia wurde auch ihre DNA abgenommen. Die Belästigung der Genossin und anderer Anwohner*innen macht deutlich, dass sie nach wie vor gegen Personen ermitteln und offenbar Observationen durchführen.
Infos zu DNA-Abnahmen in diesem Verfahren
Im November wurden die Anklageschriften zugestellt. Demnach werden alle drei der Vorbereitung einer schweren Brandstiftung angeklagt. Der Prozess hat nun am 8. Januar 2020 begonnen. Einen kurzen Bericht zum Hören gibt es hier.

Alle Infos könnt ihr ausführlich auf dem Soli-Blog nachlesen: Parkbank Solidarity
Dort findet ihr die Prozesstermine, aktuelle Informationen rund um die Parkbank, Soli-Aktionen, aber auch updates dazu, wie es den beiden Gefangenen geht und Briefe von ihnen.

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Göttinger NoG20-Soli-Newsletter #10 (Teil 2)

Weitere Prozesse

Gegen das Urteil in Totos Prozess geht es in das Berufungsverfahren. Er wird beschuldigt im Zuge der Welcome to hell-Demo einen Flaschenwurf auf Polizist*innen verübt zu haben, der übrigens ins Leere getroffen haben soll. Dafür hält das Gericht eine Strafe von einem Jahr und vier Monaten ohne Bewährung für angemessen. Auch hier braucht es weiterhin unsere solidarische Unterstützung.

Aktueller Stand zum Prozess gegen Toto und Spendenkonto
Gericht will Haftstrafe für Flaschenwurf nach Welcome To Hell-Demo beim G20-Gipfel, unitedwestand
Im Zeichen des Fischerhuts, taz
#freetoto: Aktueller Stand und Spendenkonto, Rote Hilfe Kiel

Ein nüchterne Bilanz zu den bisher geführten Verfahren gegen Aktivist*innen und deren Ausgang sowie eine Bilanz zur Eröffnung von Verfahren gegen Polizist*innen findet ihr hier.

 

Tag (i)

Das Verbot von linksunten.indymedia durch das Bundesinnenministerium (BMI) war eine offensichtlich vorbereitete Reaktion auf die Proteste in Hamburg im Juli 2017. Am 25. August 2017 wurde das Verbot bekanntgegeben und Razzien bei den mutmaßlichen Unterstützer*innen der Plattform und in dem linken Freiburger Kulturzentrum KTS durchgeführt. Drei Tage später ging linksunten offline. Grundlage dieser Maßnahmen war eine wilde Konstruktion des Nachrichtenportals linksunten als Verein im Sinne des Vereinsgesetzes. Dieser erfundene Verein wurde dann verboten, da Zweck und Tätigkeit den Strafgesetzen zuwiderlaufe und sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte.
Im April 2018 reichten die Anwält*innen der Betroffenen ihre Klage beim Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) in Leipzig ein. Die Verhandlung findet nun am 29.1. statt. Dies ist Anlass genug, erneut zu zeigen, was wir von dem Verbot halten!

Am Samstag, den 25.1.2020 auf zur Demo nach Leipzig!
17 Uhr vor dem Verwaltungsgericht, Simsonplatz 1

Demoaufruf der linksunten-soligruppe
Aktuelle Infos gibt es unter linksunten.soligruppe.org

Verbotsandrohung von de.indymedia.org – Tag (i) – Unsere Perspektive: Widerstand!

 

Archiv von linksunten.indymedia.org

Mitte Januar wurde überraschend, aber zeitlich gut zum anstehenden Prozess passend, ein vollständiges Archiv von indymedia.linksunten veröffentlicht. Das Archiv enthält alle Artikel und Kommentare wie auch alle Bilder, Videos und Audiodateien. Ein Download ist möglich und macht das Archiv auch offline auf dem eigenen Rechner verfügbar.  Da es sich um sogenannte statische HTML-Dateien handelt, ist keine weitere Software nötig.

Ankündigung bei de.indymedia.org
Archiv von linksunten-indymedia.org
Bewegungsgeschichte dokumentiert, nd

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Zusammenfassung Fabio

Aktuell sieht alles danach aus, dass 2020 die Prozesse im sogenannten Rondenbarg-Komplex starten werden. Über zwei Jahre nach der zerschlagenen Demonstration am Rondenbarg im Zusammenhang mit den NoG20-Protesten in Hamburg, sollen voraussichtlicht über 100 Personen vor Gericht gezerrt werden  – einige davon aus Göttingen. Ein erster Prozess in diesem Zusammenhang gegen unseren Genossen Fabio aus Italien ist im Februar 2018 geplatzt. An der mit Fabios Prozess eingeschlagenen Route der Staatsanwaltschaft und Gerichte dürfte sich wenig ändern. Wir wollen deswegen kurz zusammenfassen was bisher passiert ist.

Als einer von vielen wurde Fabio im Zuge der G20-Proteste am Morgen des 7. Juli 2017 am Rondenbarg in Hamburg festgenommen, wo ein Demonstrationszug von der Polizei massiv angegriffen wurde. Viele Demonstrant*innen wurden schwer verletzt und über 60 Menschen im Anschluss festgenommen. Fabio saß danach fast fünf Monate in Untersuchungshaft, obwohl ihm keine konkrete Tat – nur die reine Anwesenheit – vorgeworfen wird. Der Prozess begann Mitte Oktober 2017.

Konstruiert wurde die Anklage, u.a. wegen schweren Landfriedensbruchs, durch die Behauptung, es habe sich am Rondenbarg nicht um eine politische Demonstration gehandelt, sondern um eine Gruppe, die sich „zu Gewalt verabredet“ habe. Damit reicht die bloße Anwesenheit für eine Verurteilung aus, selbst wenn den Personen selbst keine konkreten Straftaten vorgeworfen werden. Schon das hanseatische OLG stützte diese Sichtweise in Fabios Haftbegründung auf ein Urteil des BGH aus 2017. Dass es darin um einen Überfall von Hooligans auf Fans des gegnerischen Vereins ging und das BGH die Übertragung auf Demonstrationen explizit ausgeschlossen hat, wurde dabei bewusst ignoriert. 

Das gleiche Konstrukt kommt übrigens auch beim Prozess um die Demonstration in der Elbchaussee zum Einsatz. Sollte diese Strategie Erfolg haben, wäre es dem Staat jederzeit möglich, für noch so kleine Vorfälle eine gesamte Demonstration zu verfolgen und zu kriminalisieren. Es geht bei den Prozessen in Hamburg also nicht nur um mögliche Strafen für unsere Genoss*innen, sondern auch um die grundsätzliche Verschärfung der Bedingungen unter denen wir auf die Straße gehen.

Bei Fabios Prozess kam der unbedingte Verfolgungswille nicht nur in der Dauer der Untersuchungshaft zum Ausdruck, sondern auch in den Äußerungen des Oberlandesrichters Tully während der Haftprüfung. Ohne, dass sich Fabio geäußert hätte oder gar ein Gutachten vorlag, bescheinigte der Richter dem Neunzehnjährigen „schädliche Neigungen“ und „erhebliche Anlage- und Erziehungsmängel“, „die ohne längere Gesamterziehung des Täters die Gefahr weiterer Straftaten begründen würden“. Gemeint ist hier eine lange Haftstrafe.

Prozesserklärung von Fabio

Mit viel Phantasie versuchte die Polizei, die Demo im Rondenbarg als gefährlich darzustellen und dadurch ihren Einsatz zu rechtfertigen. So wurden zahlreiche Gegenstände, die neben der Demo und am Rande einer Baustelle im Gebüsch gefunden wurden, der Demonstration zugeordnet. Die Demonstrierenden sollen sich also mit Bauzaunlatten, verschiedenem Werkzeug wie Sägen und Hämmern und sogar einer Badewanne auf den Weg zur Blockade gemacht haben.

Insbesondere an die Öffentlichkeit gelangte Einsatzvideos der Polizei sorgten während des Prozesses für eine breite mediale Aufmerksamkeit. Diese Videos widerlegen eindeutig die Konstruktion eines gewalttätigen Angriffs auf die Beamt*innen. Sie zeigen dagegen, mit welcher Brutalität die Polizei gegen die Demonstrierenden vorgegangen ist.

Hier das Polizeivideo
Und ein Bericht von Panorama zu Fabios Prozess

Der Prozess gegen Fabio ist am 27.2.18 vorerst geplatzt, weil die Richterin in Mutterschutz gegangen ist. Am letzten Prozesstag wurde sehr deutlich, dass mit allen Mitteln versucht wurde, ein Abschluss des Prozesses zu erzwingen. Unzählige Beweisanträge wurden abgeschmettert und die Verschriftlichung von Funkaufzeichnungen der Polizei sowie der Ablehnungsbeschlüsse des Gerichtes abgelehnt. Die Erörterung der Frage, ob es sich am Rondenbarg um eine – grundrechtlich geschützte – Demonstration gehandelt habe und somit der Polizeieinsatz in dieser Form rechtswidrig war, wurde von der Richterin einfach als irrelevant für die angestrebte Verurteilung abgetan.

Das Platzen des Prozesses bedeutet, dass er komplett neu aufgerollt werden muss, wenn er zu einem Abschluss gebracht werden soll. Es muss ein neues Gericht (also Richter*in, Schöff*innen Staatsanwält*in) gefunden werden und dann geht das Ganze für Fabio nochmal von vorne los.

 

Weiterführende Information könnt ihr unter folgenden Links finden:
Bericht und Einschätzung vom Grundrechtekomitee
Prozessberichte bei United wie Stand

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Impressionen vom aktionistischen Sommerfest 2019

Gemeinsam mit vielen Gruppen und Initiativen aus Göttingen haben wir am 5.7.19 anlässlich des NoG20-Jahrestages einen aktionistischen und solidarischen Nachmittag gestaltet. Es gab Waffeln vom A-Café, ganz viel Infomaterial zum Stand der G20-Repression und von Gö8 gegen G20, allgemeine Antirepressions-Infos von der Roten Hilfe, Spiel und Spaß u.a. von Rabatz&Anarchismus sowie kämpferische Lieder vom Chorkollektiv. Sowohl der Buchladen unseres Vertrauens als auch die Knast-Soli-Gruppe Göttingen waren mit Lesestoff vor Ort. In Workshops wurde gesprayt und Menschen konnten bei einer offenen Probe von Rhythms of Resistance mitmachen. Gegen Abend hat die Soli-Küche den Grill angschmissen und seinen Ausklang fand der gelungene Tag mit einem Konzert im JuZI mit Schrottvogel und Kalmen Rossbreiten.

Vielen Dank an alle, die mitgeholfen haben, das solidarische Sommerfest mit Leben zu füllen und vor allem auch an linksunten Göttingen für die – wie immer – sehr schicken Bilder! Hier findet ihr alle Bilder vom Sommerfest.

Wir wollen damit Loic und allen anderen, die aktuell oder in Zukunft von der G20-Repression betroffen sind, zeigen, dass sie nicht vergessen sind! Dass wir auch zwei Jahre danach nicht vergessen haben, dass der Staat immer noch versucht, Einzelne für die entschiedenen Gipfelproteste büßen zu lassen! Ihr seid – auch Jahre später – nicht allein! 

Solidarität ist eine Waffe! United we stand!

Aktionistisches Sommerfest

 

 

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Göttinger NoG20-Soli-Newsletter #9

Zwei Jahre ist der Gipfel in Hamburg nun her und die Repression reißt immer noch nicht ab. Der Widerhall in der Öffentlichkeit ist nicht mehr so groß. Dennoch finden weiterhin regelmäßig Razzien, Öffentlichkeitsfahndungen und andere Schweinereien mit G20-Bezug statt. Erst diese Woche startete die sechste Öffentlichkeitsfahndung. Die Prozesse sind ebenfalls in vollem Gange.

Dies zeigt, dass praktische Solidarität nach wie vor dringend notwendig ist! Im Rahmen von bundesweiten Aktionstagen machen wir am Freitag, den 5.7. ein aktionistisches Sommerfest rund ums JuZI. Unterschiedliche Gruppen laden euch zu Sprayworkshop, Infoständen, Grillen und Waffeln, Wurf-Action, Rhythms of Resistance-Workshop, Chor-Auftritt, Soli-Foto, Konzert und noch einigem mehr ein! Hier gibt’s das Programm.

Wir haben euch den aktuellen Stand bei den laufenden G20-Prozessen zusammengetragen, mit Schwerpunkt auf dem Elbchaussee-Prozess. Außerdem werfen wir einen kurzen Blick nach Osaka, wo am Wochenende der diesjährige G20-Gipfel stattgefunden hat. Der nächste Gipfel wird das Treffen der G7-Staaten in Biarritz (Baskenland) sein. Auch dort wird Widerstand organisiert (Aufruf auf deutsch)!

 

Elbchaussee-Prozess:

Zur Erinnerung: Im Dezember 2018 begann der Prozess gegen fünf Menschen, denen die Anwesenheit an der Elbchaussee am Morgen des 7. Juli 2017 vorgeworfen wird. Sie sollen für alle dort entstandenen Sachschäden zur Verantwortung gezogen werden. Nach dem Willen der Staatsanwaltschaft soll die bloße Anwesenheit und die dadurch geleistete „emotionale Unterstützung“ für eine Verurteilung mit einem angestrebten Strafmaß von bis zu zehn Jahren Haft reichen. Sollte diese Strategie Erfolg haben, wäre es dem Staat jederzeit möglich, für noch so kleine Vorfälle eine gesamte Demonstration zu verfolgen und zu kriminalisieren. Es geht beim aktuellen Prozess in Hamburg also nicht nur um mögliche Haftstrafen für unsere Genossen, sondern auch um die grundsätzliche Verschärfung der Bedingungen unter denen wir auf die Straße gehen.

Hier eine Zusammenfassung zum Prozessbeginn. Und einige allgemeine Einordnungen des Prozesses:
Liberal war einmal, derFreitag
Angriff auf den Brokdorf-Beschluss, nd
Einordnung des Elbchaussee-Prozesses vom FSK
Der sogenannte Elbchaussee Prozeß, freie-radios.net
Sie waren eben dabei, SZ
Sowie ein Video zum Prozessauftakt vom Medienkollektiv Frankfurt.

Einer der Kriminalisierten – Loïc aus Frankreich – sitzt seit seiner Auslieferung nach Deutschland im Sommer 2018 in Untersuchungshaft. Ein erneuter Antrag auf Aufhebung des Haftbefehls bzw. auf Haftverschonung wurde Ende Juni abgelehnt. Trotz WG-Zimmer in Hamburg, Angebot einer Kautionszahlung und Meldeauflagen bestehe ein starker Fluchtanreiz, da er Teil einer internationalen Vernetzung der radikalen Linken sei.

Can und Halil aus Frankfurt am Main saßen ebenfalls über ein halbes Jahr in Untersuchungshaft. Sie wurden Mitte Februar entlassen. Zum einen ließ sich die angebliche Fluchtgefahr nicht mehr belegen. Zum Anderen ging der Freilassung eine Einlassung der vier Angeklagten aus Frankfurt/Offenbach voraus. Hier ein Statement von United we Stand FFM/OF dazu.

Der Prozess läuft für die Staatsanwaltschaft allerdings nicht wie gewünscht. Durch den Ausschluss der Öffentlichkeit Anfang Januar konzentrierten sich die Medienberichte zum Prozessverlauf auf zwei öffentlich gewordene Ereignisse:

Ende April wurde immer offensichtlicher, dass die Polizeiakten und -beweise vor allem aus „Arbeitshypothesen“ und „suggestiven Bearbeitungen“ bestehen. So dass die Richterin entschied, die Zeug*innen selbst zu vernehmen und sich nicht mehr auf die polizeilichen Aussagen und Vermerke zu verlassen. Nach NDR Recherchen sollen Zeug*innen Aussagen, die die Polizei in den Ermittlungsakten vermerkt hatte, in der Hauptverhandlung entschieden bestritten haben. Polizeivermerke wurden demnach gar als „Quatsch“ bezeichnet; die Zeug*innen beteuerten, sie hätten solche Aussagen nie gemacht. Das bedeutet, dass der Prozess wesentlich länger dauern wird als anfangs angenommen. Bisher sind Verhandlungstermine bis Ende September angesetzt.
Richter zweifeln an Polizeiarbeit, NDR
Suggestiver Quatsch, jungle.world
Zwischenbericht zum Elbchaussee-Prozess // Die Anklage wackelt, Rote Hilfe ffm

Wer sich näher mit der Qualität der Bullenaussagen und dem Prozessverlauf generell beschäftigen möchte, kann dies mit den Prozessberichten von United we stand tun:
Prozessbericht 14. bis 22. April 2019
Prozessebricht 4. und 5. April 2019
Prozessbericht 26. April 2019
Prozessbericht 2. und 3. Mai 2019
Prozessbericht 19. und 20. Juni 2019
Prozessbericht 26. Juni 2019

Mitte Juni versuchte die Staatsanwaltschaft es dann mit einem erneuten Befangenheitsantrag gegen die zuständigen Richter*innen. Als Anlass dafür nahm sie Telefonate der Richterin mit Anwält*innen der Angeklagten, in denen es um Planungen der nächsten Verhandlungstermine ging. Die Richter*innenkammer passt der Staatsanwaltschaft in ihrem unbedingten Bestrafungswillen offensichtlich nicht. Allerdings ist auch dieser Versuch, sie loszuwerden, gescheitert. Wäre dem Antrag stattgegeben worden, hätte der Prozess mit anderen Richter*innen von vorne beginnen müssen.
Richterin doch unbefangen, taz
Staatsanwaltschaft wird umstrittene G20-Richterin nicht los, Spiegel online
Staatsanwaltschaft will G20-Prozess platzen lassen, Spiegel online
G20-Randale auf Elbchaussee: Prozess wird fortgesetzt, NDR

Liberté pour Loïc!
La neige sur hambourg

Kommt zum Solifoto für Loïc am Freitag (5.7.2019) um 20.45 Uhr!

 

Weitere Verfahren

Noch im Januar konnte das Berufungsverfahren gegen den Aktivisten Patrick für beendet erklärt werden. Die Staatsanwaltschaft hatte Berufung eingelegt,  nachdem der Prozess in der ersten Instanz aufgrund von vielen Widersprüchen zugunsten des Angeklagten mit einem Freispruch endete. Und: mensch mag es nicht glauben, auch in zweiter Instanz ließ sich nichts daran ändern!

Peikes Berufungsverfahren dauerte etwa ein Jahr an und wurde ebenfalls im Januar mit einem Jahr Haft und neun Monaten auf Bewährung für beendet erklärt. Details zum Verlauf gibt es hier. Peikes Verurteilung war unter dem Hardliner Richter Krieten nach nur einem Prozesstag ergangen. Der Verurteilungswille in zweiter Instanz war ähnlich stark, wie der Ausgang vermuten lässt.

Im Februar ist ein weiterer Aktivist freigesprochen worden, der bei der Welcome to hell Demo wegen eines vermeintlichen Dosenwurfs auf die Bullerei festgenommen wurde. Ein Videobeweis war hier ausschlaggebend für die Entscheidung der Richterin.

Ende Mai wurde ein Verfahren, in dem die Aussage eines Tatbeobachters für die Festnahme bzw. Anklage einer Person zentral war, mit einem Freispruch beendet. Innerhalb dieses Verfahrens zeigte sich einmal mehr, dass die Bemühungen der Verfolgungsbehörden, G20-Gegenproteste zu kriminalisieren, auf nichts als Falschaussagen und Willkür der Polizei beruhen.

Zum ersten eingestellten Gruppenprozess von Lucy, Lieke und Paul gibt es weiteren Lesestoff. Im Readerformat wird über die in der Öffentlichkeit als besonders brutal hervorgehobene Entführung der Aktivist*innen, die Soligruppenarbeit bis hin zum eingegangen Deal mit der Staatsanwaltschaft reflektiert.

Im Zuge einer solidarischen Videokundgebung zu Polizeigewalt während des G20 wurden drei Berliner Aktivist*innen von der Polizei herausgegriffen. Anfang Mai wurde das erste Verfahren eröffnet und endete unter enormen Druck am gleichen Tag. Berufung ist aktuell eingelegt. Infos zum genauen Ablauf und wichtige Themen rund um den Prozesswahnsinn gibt es hier.

Viele Verfahren sind noch offen und werden von uns weiterverfolgt. Eine recht kompakte Zusammenstellung zu den gesamten Tatvorwürfen bzw. eröffneten Verfahren gegen politisch Aktive während des G20 sowie deren Ausgang findet ihr in diesem Artikel.

 

Hausdurchsuchungen kennen wir schon! Öffentlichkeitsfahndungen und Überwachung auch …

In den letzten Monaten gab es erneut zahlreiche Razzien im Zusammenhang mit NoG20. Wir gehen davon aus, dass diese Auflistung nicht vollständig ist.
Im Februar gab es eine Razzia in Hannover sowie weitere in Hamburg, Schleswig-Holstein und NRW, von denen im einen Fall acht Menschen betroffen waren, im anderen fünf.
Dirigent mit Klobürste, taz
Im Mai waren vor allem Menschen aus Hamburg und Umgebung von weiteren Razzien betroffen.
Razzien am 7. Mai, EA Hamburg

Hier gibt’s übrigens Hinweise zum Umgang mit Razzien als Hörspiel!

Auch von außen werden linke Läden und Wohnprojekte überwacht. In Hamburg wurde erneut ein Fall öffentlich: Das Auge der Colaflasche, taz

Seit Dienstag, den 2.7.2019 läuft eine erneute Öffentlichkeitsfahnung, das ist dann die sechste. Es wurden 13 neue Bilder veröffentlicht. Im März hatte die „EG Schwarzer Block“ nochmal 66 Menschen an den öffentlichen Pranger gestellt. Insgesamt wurden damit bisher über 400 Fotos von Menschen veröffentlicht.
Nicht die Hinweise zum Umgang mit solchen Fahndungen vergessen, falls ihr euch die Bilder angucken wollt!

Und dabei nutzt die Hamburger Polizei die umstrittene Gesichtserkennungssoftware weiterhin, trotz anhängiger Klage des Datenschutzbeauftragten.
G20-Krawalle: Senat muss Rechtsgrundlage für Gesichtserkennung schaffen, heise online
Bundesdatenschutzbeauftragter mahnt Zurückhaltung bei Gesichtserkennung an
 

NoG20 in Japan

Leider fand auch in diesem Jahr das G20 Treffen statt, diesmal in Osaka. Mangels Sprachskills können wir letztlich nur einen kleinen Einblick in die Protestbewegung geben. Der Abschirmungsapparat aus militärischen und polizeilichen Kräften war ähnlich hoch angesetzt wie in den letzten Jahren. Deutschsprachige Medien berichten von einer wenig ausgeprägten Protestkultur in Japan, die Begründungen erscheinen teilweise sehr stereotyp. Macht euch also lieber selbst ein Bild und achtet in den kommenden Wochen auf weitere Artikel zu den Protesten.

 

Wir sehen uns am Freitag am JuZI!

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Aktionistisches Sommerfest am 5.7. ab 16 Uhr ums Juzi

* Solidarität mit den Angeklagten in G20_Gerichtsprozessen! *

Am 6. und 7. Juli jährt sich der G20-Gipfel in Hamburg zum zweiten Mal. Noch immer sitzen Menschen deswegen im Knast. Noch immer laufen Verfahren. Und noch immer sind viele Anklagen gegen Menschen noch nicht fallengelassen worden – so auch bei einigen Göttinger*innen, die in Rondenbarg festgenommen worden sind. Es ist daher leider wahrscheinlich, dass nach dem Elbechaussee-Prozess weitere Prozesse zum Komplex Rondenbarg folgen werden, die u.a. die „Gö8“ betreffen.

Aus Anlass des Jahrestages rufen die bundesweiten Solistrukturen zu Aktionstagen auf. Den Aufruf könnt ihr auf unserer Homepage nachlesen.

In Göttingen wird es am Freitag, den 5. Juli ab 16 Uhr ein aktionistisches Sommerfest rund ums Juzi geben. Unterschiedliche Gruppen laden euch zu Sprayworkshop, Infoständen, Grillen und Waffeln, Wurf-Action und vermutlich noch einigem mehr ein.
Um 20:45 soll ein Solifoto für Loic – einem der Angeklagten im Elbchausseeprozess, der noch immer (seit mittlerweile 10 Monaten) in Untersuchungshaft sitzt – entstehen.
Ab 21 Uhr gibt es ein Soli-Konzert und Theke. Das Programm haben wir unten aufgelistet…

Bringt euch, gute Laune und Ideen mit!
Solidarität ist eine Waffe. Und wir wissen ganz genau, wie man sie benutzt!

Näheres zu den Prozessen und den Repressionen nach G20 findet ihr auch auf der Seite von united we stand Hamburg.

Programm:
ab 16h   – Infostände, den Gefangenen schreiben, Wurf-Action, Waffeln essen, Buttons machen,…
16h         – Spray-Workshop
17:15h   – Das Chorkollektiv singt
18h        – Die Soli-Küche schmeißt den Grill an
19h        – Workshop mit Rhythms of Resistance
20:45h – Solifoto für Loic
21h        – Konzert mit Schrottvogel (Modular Post Kraut aus Oldenburg) und Kalmen Rossbreiten (Geräauschmusik aus Bremen)

 

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Von Hamburg nach Biarritz: United we Stand!

Aufruf zu dezentralen Aktionen am 6. und 7. Juli 2019 in Solidarität mit allen von Repression betroffenen.

Bereits zwei Jahre liegen die Demos, die Rauchsäulen, die Scherben und die Sirenen des G20 in Hamburg zurück. Trotz der massiven Polizeigewalt überwiegt die Erinnerung an befreiende Momente und Augenblicke greifbarer Hoffnung, die ihren Ausdruck in der Wut von Zehntausenden fand.

Unite against repression

Die massive Repression äußerte sich nicht nur durch Polizeigewalt während des Gipfels, sondern geht weiter: in Form von Überwachung, Fahndungen, Diffamierungen, Geldstrafen und Freiheitsentzug für viele unserer Freund_innen.

Unsägliche Haftbedingungen und eine politische Justiz, die bereits direkt nach dem Gipfel absurde Haftstrafen verhängte, sind die brutale Retourkutsche für einen gescheiterten Gipfel. Die Eskalation und Zerschlagung freiheitsrechtlicher Grundsätze war unübersehbar.

Im Dezember 2018 begannen die „Elbchaussee-Prozesse“, in denen vier junge  Menschen aus Offenbach und der noch immer in Untersuchungshaft eingesperrte Dichter Loic S. aus Frankreich für eine Reihe zerstörter Autos und Fensterscheiben am Rande einer Demonstration in Altona büßen sollen. Zu allem Überfluss wird unsere „erziehungsschädliche“ Solidarität mit den Angeklagten als Begründung benutzt, um den Prozess unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu halten.

Nicht nur wegen der Elbchaussee, auch infolge des Barrikadenfestes in der Schanze, der Vorabenddemo am Hafen und der Knüppelorgie am Rondenbarg gibt es laufende und anstehende Prozesse gegen unsere kämpfende Bewegung. Nach wie vor gilt es, unsere Solidarität sichtbar und
hörbar zu machen.

Unite to resist

Doch der Widerstand in Hamburg war und bleibt angesichts der andauernden globalen Krise der kapitalistischen Maschinerie in seiner ganzen Breite legitim. Wir werden uns  auch von kommenden autoritären Gesetzen und einem gewaltsamen Rechtsruck nicht einschüchtern lassen. Mehr denn je geht es darum, sich gegen die ökonomische Unterdrückung und Ausbeutung, das umweltpolitische Desaster, rassistische und antifeministische Hetzer_innen zu wehren.

In diesem Jahr hat Macrons Frankreich den Vorsitz der G7 inne. In einem Klima wachsender sozialer Spannungen und entsprechender Repression wird auch der Gipfel in Biarritz Ende August 2019 zu energisch Protest führen.
Bauen wir die grenzüberschreitende Solidarität auf! Fahren wir fort mit dem Kampf für die solidarische Gesellschaft und gegen die Gipfel der Herrschenden!

Nach dem Gipfel ist vor dem Gipfel! Unsere Solidarität gegen ihre Herrschaft!
Das Bündnis bundesweiter Solistrukturen gegen G20 ruft dazu auf, zum zweiten Jahrestag der Gipfelproteste in Hamburg am 6. und 7. Juli 2019 ein Zeichen zu setzen. Organisiert euch, ob in Stadt oder Hinterland, und werdet aktiv!

Solidarität ist unsere Stärke! Von Hamburg bis nach Biarritz: United we Stand!

In Göttingen wird es Anlässlich diesen dezentralem Aktionstag am Freitag, den 5. Juni ein aktionistisches Sommerfest ab 16 Uhr in und ums JuzI geben. Unter anderem findet ein Graffiti-Workshop statt, es wird solidarische Essensstände und Infostände rund ums Thema geben, es wird solidarische Aktionen wie ein Solifoto geben und Abends ein Konzert…., das Programm werden wir noch veröffentlichen.

Wenn euch noch was einfällt, was ihr gerne am Aktionstag in Göttingen machen oder anbieten wollt, könnt ihr euch gerne auch bei uns (goe_nog20_soli@riseup.net) melden zwecks Koordinierung! 😉

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Stand der Repression nach G20 | 04.05.2019 | Juzi

Infoveranstaltung zum Stand der Repression nach G20

Samstag | 04.05.2019 | 18 Uhr | Juzi, Bürgerstraße 41, Göttingen
mit EA Hamburg & EA Freiburg

Neben einem kurzen Einblick in den aktuellen Stand der Repression gegen Genoss_innen aus Göttingen, werden Genoss_innen vom EA Hamburg und EA Freiburg uns vom aktuell laufenden Elbchaussee-Prozess berichten, über den Stand der Repression gegen indymedia linksunten erzählen und uns einen Überblick über die G20 Repression fast zwei Jahre nach G20 in Hamburg geben.

 

Experience Solidarity

Loïc aus Frankreich sitzt seit seiner Auslieferung nach Deutschland im Sommer 2018 in Hamburg in Untersuchungshaft. Can und Halil aus Frankfurt am Main saßen über ein halbes Jahr in Untersuchungshaft. Zusammen mit zwei weiteren Genossen wird ihnen vorgeworfen, während der G20-Proteste 2017 bei den Riots in der Elbchaussee „dabei gewesen“ zu sein. Bei dem Mitte Dezember vor dem Hamburger Landgericht gestarteten, groß angelegten Prozess, versucht sich der Staat für die Proteste beim G20-Gipfel zu rächen.

Kriminalisierung von linken Protesten

Nachdem mit dem Prozess gegen Fabio vor etwa einem Jahr der Versuch zunächst gescheitert ist, die bloße Teilnahme an der Demonstration am Rondenbarg als Straftat zu verfolgen, wird das Demonstrationsrecht im ersten Elbchaussee-Prozess erneut massiv angegriffen. Maßgeblich soll die bloße Anwesenheit und die dadurch geleistete „emotionale Unterstützung“ für eine Verurteilung mit einem angestrebten Strafmaß von bis zu zehn Jahren Haft reichen. Die Staatsanwaltschaft will die fünf Angeklagten für alle Sachbeschädigungen in der Elbchaussee zur Rechenschaft ziehen. Dementsprechend besteht die Anklageschrift vor allem aus einer detaillierten Beschreibung beschädigter Autos sowie einer Handvoll Indizien, dass die Beschuldigten irgendwie vor Ort gewesen sein sollen. Obwohl es keinerlei polizeiliche Foto- oder Videoaufnahmen von den Geschehnissen gibt, basieren die Vorwürfe – Brandstiftung, schwerer Landfriedensbruch und gefährliche Körperverletzung – auf einem „Bewegungsprofil“, das die Polizei erstellt haben will.
Sollte diese Strategie Erfolg haben, wäre es dem Staat jederzeit möglich, für noch so kleine Vorfälle eine gesamte Demonstration zu verfolgen und zu kriminalisieren. Es geht beim aktuellen Prozess in Hamburg also nicht nur um mögliche Haftstrafen für unsere Genossen, sondern auch um die grundsätzliche Verschärfung für die Bedingungen unter denen wir unsere Meinung und Protest auf die Straße tragen. Dieses Instrument zur Kriminalisierung ganzer Demonstrationen reiht sich ein in die Verschärfung der Polizeigesetze, die Ausweitung der Überwachung, die Verschärfung von Strafen für Bagatelldelikte auf Demonstrationen und dem Verbot von indymedia.linksunten. Wir aber lassen uns nicht spalten in ihre Kategorien von friedlich und nicht-friedlich. Wir werden uns immer wieder das Recht nehmen für unsere Ziele mit den uns zur Verfügung stehenden Mitteln auf die Straße zu gehen.

Wir sind alle erziehungsschädlich

Zu allem Überfluss findet der politische Prozess um die Geschehnisse in der Elbchaussee nun bis zu den Plädoyers hinter verschlossenen Türen statt: ohne die Möglichkeit, diesen öffentlich zu begleiten und die Betroffenen während der Gerichtstermine solidarisch zu unterstützen. Die Begründung für den Ausschluss der Öffentlichkeit zeigt die autoritäre Gesinnung der Justiz und könnte perfider kaum sein: Nach Auffassung des Gerichts sei die vor und während der Verhandlung gezeigte Solidarität mit den zur Zeit des G20-Gipfels noch jugendlichen Angeklagten „erziehungsschädlich“. Insbesondere wird sich auch auf die Empfehlung zur Aussageverweigerung durch die Rote Hilfe bezogen. So steht Loïc die weiteren Prozesstage (mind. bis September 2019) nun ohne die Chance vor Gericht, wenigstens kurz Freund*innen und solidarischen Menschen zu sehen.

Ein Funke der Hoffnung

Mit dem Ruf nach harten Strafen soll von dem abgelenkt werden, worum es 2017 in Hamburg eigentlich ging: zehntausende Menschen haben gezeigt, dass sie nicht bereit sind, die menschenverachtende und auf Profite ausgerichtete Politik der G20 einfach hinzunehmen. Trotz aller Versuche von Hamburgs Innensenator Grote und Co, die Proteste einzuschüchtern und zu verhindern, trotz Hetze und widerrechtlicher Campräumungen im Vorfeld und trotz massiver Polizeigewalt sind wir tagelang mit unterschiedlichen Mitteln auf die Straße gegangen. Mit unserem Protest haben wir den G20 nicht nur die Show gestohlen, sondern auch verhindert, dass sich Deutschland mit dem Gipfel wie geplant in Szene setzen konnte. Außerdem blitzte im Zusammenspiel der unterschiedlichen Protestformen und der erlebten und gelebten Solidarität untereinander, die Ahnung einer anderen, befreiten Gesellschaft durch. So wurden zum Beispiel fehlende Camps durch geöffnete Schauspielhäuser, Kirchen und Vorgärten ersetzt. Zahlreiche Menschen haben ihre Klingeln markiert, um den Weg zu einem Rückzugsraum zu weisen. Kostenlose Essensstände boten an jeder Ecke die Möglichkeit neue Kraft zu tanken. Demosanis wie auch das Legalteam haben Unmögliches geleistet und trotz unaufhörlichem Knüppel- und Wasserwerfereinsatz der Bullen konnten wir uns gegenseitig immer wieder aufhelfen und in Sicherheit bringen. Vielleicht war es diese Solidarität gepaart mit der Wut auf die Zustände in Hamburg, die dazu geführt haben, zumindest für einige Stunden in der Schanze eine polizeifreie Zone zu schaffen. Ein Funke der Hoffnung, der zeigt, dass wir uns gegen Repression auch zur Wehr setzen können. Ein Funke der Hoffnung, dass wir uns zusammen den Platz nehmen können, in dem eine andere Gesellschaft entstehen kann. Kein Wunder, dass im Nachgang der Staat nach jedem Strohhalm greift und versucht einzelne für das zu bestrafen, was während des Gipfels in Hamburg auf der Straße passiert ist.

Solidarität ist eine Waffe
Die Angeklagten brauchen jetzt unsere Solidarität. Lasst uns gemeinsam den Prozess begleiten!

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